HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ

Alle Fragen & Antworten, die dich rund um eine Anstellung bei uns beschäftigen

FAQ

Zeit für eine berufliche Veränderung! Sie suchen eine Gelegenheit zum Wiedereinstieg oder möchten verschiedene Branchen und Bereiche kennenlernen? Dann ist Zeitarbeit die perfekte Lösung für Sie! Werden Sie noch heute Teil der Wachstumsgeschichte der Personalhaus Gruppe! Im Folgenden beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema.

Wie hoch ist der Stundenlohn?

Wir zahlen nach GVP Tarifvertrag inklusive aller Sonderzahlungen wie 25% Nachtschichtzuschlag, 50% Sonntagszuschlag, 100% Feiertagszuschlag und 25% Überstundenzuschlag sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach den tariflichen Regelungen.

Gibt es einen Fahrdienst?

Je nach Einsatzort holen wir Sie ab, bringen Sie zum Kunden und sicher wieder nach Hause.

Wer ist mein Arbeitgeber?

Wir als Personaldienstleister sind Ihr Arbeitgeber und Ansprechpartner in allen Belangen. Sie werden an den Einsatzbetrieb im Sinne des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) überlassen bzw. verliehen. Daher auch der umgangssprachliche Begriff des „Leiharbeitnehmers“.

Wie lange dauert der Einsatz bei Kunden?

Das kommt ganz auf den Kunden und dessen Bedürfnisse an. Wir geben Ihnen im Vorfeld die Information wie lange Sie für einen Einsatz eingeplant sind.  Der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen/Monate umfassen. Je nachdem, ob nur kurzfristiger Ersatz gesucht wird oder z.B. projektbezogen langfristiger Personalbedarf besteht. Im Idealfall möchten unseren Kunden Sie langfristig mit der Option zur Übernahme einsetzen. Die Personalhaus Gruppe findet jedoch in kürzester Zeit angemessene alternative Einsatzmöglichkeiten.

Warum steht nicht unter jeder Anzeige eine Angabe zur Vergütung?

Da die Vergütung auf Grund der unterschiedlichen Qualifikationen variieren kann, ist es üblich, dass die konkrete Vergütung während des Bewerbungsprozesses verhandelt wird.

Gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen, bei Krankheit und im Urlaub?

Ja.
Werden Leiharbeitnehmer krank und damit arbeitsunfähig, oder arbeiten Leiharbeitnehmer wegen eines Feiertags nicht, besteht Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes.
Auch im Urlaub muss das Entgelt weitergezahlt werden.

Wann wird mein Lohn ausgezahlt?

Zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats nach Antritt der Beschäftigung.

Ist die Dienstleistung von der Personalhaus Gruppe für Bewerber kostenfrei?

Ja, die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Position sowie Beratung ist für unsere Bewerber selbstverständlich kostenlos.

Kann ich einen Abschlag bekommen?

Abschlagszahlungen sind nach Absprache möglich. Der Lohnabschlag oder die Abschlagszahlung ist eine Auszahlung des bereits erarbeiteten, aber noch nicht abgerechneten Arbeitslohnes. Der Lohnabschlag bezieht sich immer auf den laufenden Monat und ist keine Vorauszahlung für den kommenden Monat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine erste qualifizierte Einschätzung Ihrer Bewerbung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen aussagekräftigen Lebenslauf und, wenn vorhanden, Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und sonstige Nachweise zu Ihrer Qualifikation. Bitte bringen Sie zudem einen gültigen Personalausweis bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung und Ihre Arbeitserlaubnis mit. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages benötigen wir von Ihnen zusätzlich eine Steueridentnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkassenkarte und Bankverbindung. Für einige unserer namhaften Kundenunternehmen wird auch im Vorfeld ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt.

Wer zahlt meinen Lohn bei Krankheit?

Wenn Sie krank sind, müssen Sie uns dies unverzüglich am ersten Tag Ihrer Krankheit sowohl dem Personaldienstleister als auch dem Kundenunternehmen melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wie jeder andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten natürlich auch Zeitarbeitnehmer eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§ 3).

An wen kann man sich bei Problemen wenden?

Bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis ist Ihr Ansprechpartner die Personalhaus-Niederlassung, in der Sie eingestellt werden.

Sie haben Interesse?

Dann schauen Sie sich direkt in unserer Jobbörse nach dem für Sie passenden Job um. Natürlich freuen wir uns auch über Ihre Initiativbewerbung.

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