Wir bekommen oft die Frage gestellt, wie hoch der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie hoch der Mindestlohn in der Zeitarbeit aktuell ist und welche Anpassungen ab dem 01.04.22 vorgenommen werden.

Die Regeln der Zeitarbeit bilden einen Teil des deutschen Arbeitsrechts. Je nach geltendem Tarifvertrag profitieren Zeitarbeitnehmer neben ihrem üblichen Lohn von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zusätzlich haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Branchenzuschläge sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Was viele nicht wissen: Der Zeitarbeitnehmer hat – wie jeder andere Beschäftigte auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der gesetzliche Mindestlohn 

Das allgemeine Mindestlohngesetz wurde im Jahr 2015 eingeführt. Damals betrug der Mindestlohn EUR 8,50 pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nun EUR 9,82 pro Stunde. Grundsätzlich hat zwar jeder Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?

Beim allgemeinen Mindestlohngesetz gibt es auch Ausnahmen, für welche der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt. Ausgeschlossen vom Mindestlohngesetz werden:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (Mindestausbildungsvergütung)
  • Langzeitarbeitslose (in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung)
  • Praktikanten (wenn das Praktikum verpflichtend ist oder freiwillig ist, aber max. 3 Monate dauert)
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist im Gegensatz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn etwas anders geregelt. Im Vergleich zu vielen anderen Unternehmen gelten für die Zeitarbeitsbranche eigene rechtliche Regelungen und (Tarif-) Vertragswerke. Die Grundlage bilden hier die „Verordnungen über die Lohnuntergrenze“, die nach § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt werden.

Tatsächlich ist es so, dass ein Beschäftigter in der Zeitarbeit einen höheren Grundlohn erhält, als ein Beschäftigter in einem Unternehmen außerhalb der Zeitarbeit. Während der gesetzliche Mindestlohn 2022 aktuell bei EUR 9,82 liegt, beträgt der Mindestlohn in den Tarifverträgen der Zeitarbeit derzeit EUR 10,45 pro Stunde.

Der Mindestlohn ab April 2022

Die gute Nachricht: Auch in diesem Jahr wird der Mindestlohn in der Zeitarbeit am 01.04. erneut erhöht und liegt dann bei EUR 10,88 pro Stunde. Dabei kommt es zu einer Erhöhung der gesamten Tarifstruktur und somit zu einer Lohnerhöhung in allen neun Entgeltgruppenstufen.

Hier ist eine Gegenüberstellung der Entgelttabellen vom 01.04.2021 im Vergleich zum 01.04.2022.

 

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Zeitarbeit? 1

(Quelle: TARIFVERTRÄGE iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft)

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Wenn du dir noch unsicher bist, was es mit der Zeitarbeit auf sich hat, empfehlen wir dir, unseren Blogbeitrag über das Thema „Was ist Zeitarbeit?“ zu lesen.

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